Gründen unter 18 Jahren - Geht das?

Du bist noch nicht volljährig, willst aber schon ein Start-up gründen? 🙌
Das ist möglich – aber es gibt ein paar Extraschritte zu beachten:

1. Eltern an Bord holen 👨‍👩‍👧

Ohne Zustimmung deiner Eltern bzw. Erziehungsberechtigten läuft bei einer Gründung U18 gar nichts.

👉 Also: Rede offen mit Ihnen und erzähle, was Du vorhast und warum.
👉 Sieh das Gespräch als Übung für spätere Investment-Pitches – perfektes Training! Was deine Eltern nicht verstehen, verstehen andere vielleicht auch nicht, also nochmal überlegen, wie man es einfacher ausdrücken kann.

Wenn du deine Eltern überzeugt hast, dann ist schon mal die erste große Hürde einer U18-Gründung genommen.

2. Familiengericht: Offizielles Go 🏛️

Neben dem Einverständnis Dener Eltern oder Erziehungsberechtigten brauchst du eine Genehmigung vom Familiengericht (§ 112 BGB).

Warum gibt es diese Regelung?

  • Schutz vor bösen Eltern, die ihre eigenen Risiken auf dich übertragen wollen.
  • Schutz vor dir selbst – damit du nicht unbedacht in große Schulden rutschst.

Das Familiengericht will dabei wissen, ob Du als minderjährige Person die notwendige Reife für eine Unternehmensgründung hast. 

Das zu belegen geht leichter, wenn Du einen ausgearbeiteten Businessplan  vorlegen kannst, oder sonstige relevante Vorkenntnissen (z. B. erfolgreiche Wettbewerbsteilnahme bei JUGEND GRÜNDET 😉) hast.

💡 Sieh es, wie eine kostenlose Businessplan-Prüfung. Wenn dein Plan solide ist, stehen die Chancen sehr gut.

Aber: Die Prüfung dauert eine gewisse Zeit und ist mit Aufwand verbunden. Wenn Dein 18. Geburtstag schon in Sicht ist, macht es vielleicht mehr Sinn deine Zeit voll in die Weiterentwicklung deines Angebots zu stecken und dann doch erst Ü18 zu gründen.

👉 Fazit:

Gründen unter 18 ist möglich, wenn du

✅ einen guten Plan hast,

✅ deine Eltern überzeugst und

✅ das Familiengericht zustimmt.

Erfordert also ein wenig extra Aufwand, aber gibt dir auch extra Sicherheit.

Denn der Vorteil der familiengerichtlichen Genehmigung ist auch: Wenn du sie hast, kann sie dir erstmal niemand mehr wegnehmen. Auch wenn deine Eltern sich es danach dann anders überlegen, die Erlaubnis bleibt bestehen.