
1. Wie kannst du deine Idee schützen?
Du hast eine geniale Geschäftsidee – und am liebsten würdest du sofort allen davon erzählen?
Klar, Feedback ist super wichtig. 🚀 Aber: Vorsicht! Wenn du deine Idee einfach raushaust, besteht die Gefahr, dass andere sie kopieren.
Zum Glück gibt’s verschiedene Möglichkeiten, deine Idee zu schützen.

Idee schützen – geht das überhaupt?
Eine reine Idee (z. B. „App für gesunde Ernährung“) kannst du nicht direkt schützen. Macht wahrscheinlich auch keinen Sinn.
Wenn Du aber nicht nur ganz oberflächlich von deiner Idee erzählst, sondern auch schon wichtige Details raushaust, denn die machen deine Idee höchstwahrscheinlich besonders, dann kann es wiederum sinnvoll sein, sich Gedanken zu machen, wie man seine Idee schützen kann.
Eine Möglichkeit: Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDA = non-disclosure agreement) abschließen, wenn du deine Idee jemandem vorstellst. Das ist ein Vertrag, in dem Du regeln solltest, … Der Dachverband der Industrie- und Handelskammern hat hier ein kostenloses Muster. Das ist natürlich sehr allgemein. Aber hier kannst Du schon sehen, es geht in tiefe juristische Gewässer und nicht bei jedem Gespräch wird ein NDA erforderlich sein.
Bei JUGEND GRÜNDET brauchst du dir darum aber keine Sorgen machen – Jury & Team sind eh zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Erfindungen schützen!
Wenn du eine Erfindung gemacht hast, dann hast Du noch weitere Schutzmöglichkeiten.
Das klassischste aller Schutzrechte natürlich…
🛠️ Das Patent
Schützt für bis zu 20 Jahre. Kosten: hoch, aber es gibt Förderprogramme wie WIPANO, die unterstützen.
Voraussetzung:
- Erfindung: Eine Erfindung ist eine technische Lösung für ein Problem, die so besonders ist, dass selbst Expert:innen nicht einfach mit bekanntem Wissen darauf gekommen wären.
- Gewerblich anwendbar: Die Erfindung muss wirtschaftlich genutzt werden können. Aber: Medizinische Behandlungen für Menschen oder Tiere darf man nicht patentieren lassen. Der Grund ist klar – niemand soll lebensrettende Methoden blockieren oder teuer machen können, nur weil er die Rechte daran hält. Die Grenze hier ist aber manchmal leider nicht sehr scharf. Bsp.: Patente auf Medikament.
- Neu: Am Tag der Patentanmeldung darf die Idee noch nicht öffentlich bekannt sein. Also keine Posts im Netz, keine Interviews oder Zeitungsartikel vor der Anmeldung. Sobald andere offiziell davon wissen, gilt sie als „schon bekannt“ – und dann ist ein Patent ausgeschlossen.
Und wenn leider doch schon eine Veröffentlichung in diesem Sinne stattgefunden hat, dann gibt es…
⚡ Das Gebrauchsmuster („kleines Patent“)
Das ist auch möglich, wenn deine Idee schon kurz öffentlich war (max. 6 Monate). Und es ist günstiger und geht schneller als ein Patent.
Schutz gibt es mit ihm für bis zu 10 Jahre.

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
Nicht alles lässt sich patentieren (nur Erfindungen) – zum Beispiel geheime Rezepte, spezielle Abläufe oder Kundendaten. Trotzdem können genau diese Dinge extrem wichtig für den Erfolg sein.
Bestes Beispiel: die geheime Cola-Rezeptur. Würde die in falsche Hände geraten, wäre das für Coca-Cola ein Desaster.
Früher gab es dafür keinen richtigen gesetzlichen Schutz, nur Schweigen und Vertrauen oder NDAs. Heute regelt das Geschäftsgeheimnis-Gesetz, was ein Geheimnis ist und wie man es schützt.
Ein Geschäftsgeheimnis ist eine Info, die:
- nicht allgemein bekannt ist (auch Fachleute wissen es nicht),
- von dir aktiv geschützt wird (z. B. mit Passwörtern, Verträgen, Geheimhaltung),
- und bei der ein echtes Interesse besteht, dass sie geheim bleibt.
Dazu zählen z. B. Rezepturen, Prototypen, technische Tricks oder Kundendaten.
Whistleblower – wann Geheimnisse verraten werden dürfen
Geschäftsgeheimnisse sind nur dann geschützt, wenn es wirklich ein berechtigtes Interesse gibt, sie geheim zu halten. Aber: Nicht alles darf unter den Teppich gekehrt werden!
Wenn ein Geheimnis z. B. illegale Dinge, faule Machenschaften oder sogar Gefahren für Menschen und Umwelt betrifft, dann greift der Schutz nicht. In so einem Fall darf die Info öffentlich gemacht werden – ohne dass man Angst haben musst, dafür Ärger mit dem Gesetz zu bekommen.
Personen, die solche Missstände aufdecken und dafür sorgen, dass Unternehmen Verantwortung übernehmen müssen, nennt man Whistleblower.
Design & Marke 🎨
Manchmal geht es eben doch ums Äußere … Denn auch da steckt Arbeit und Kreativität drin. Und deswegen gibt es auch dafür spezielle Schutzrechte.
✨ Designschutz (Geschmacksmuster)
- Schützt die äußere Form deiner Idee (z. B. Stuhl, App-Layout, Logo).
- Schutz: bis 25 Jahre.
🔤 Markenname
- Schützt deinen Namen, dein Logo oder sogar Sounds.
- Gültig: 10 Jahre, kann unbegrenzt verlängert werden.
- Beispiel: Adidas, Apple-Logo, McDonald’s-Jingle.
Um diese Schutzrechte anzumelden, geht man, wie beim Patent zum DPMA (für Deutschland), HABM (für Europa) und der WIPO(für internationale Registrierungen).
Weitere Schutzmöglichkeiten 📚
- Urheberrecht: Das gibt es automatisch für Texte, Fotos, Musik, Videos – kein Antrag nötig. Inhaber:in des Rechts, ist der Mensch, der das Werk (Text, Bild, Ton) geschaffen hat. Firmen lassen sich die Urheberrechte an Werken, die während der Arbeitszeit entstehen von ihren Angestellten meist automatisch übertragen.
- Firmennamen: Der ist nicht ganz unwichtig, siehe Marke. Durch Handelsregistereintrag ist der Firmenname automatisch geschützt. Aber nur in einem engen regionalen Rahmen, nämlich im Bereich des jeweiligen Amtsgerichtsbezirks. Wenn ihr größeres vor habt, macht eine Markenanmeldung vielleicht doch Sinn.
- Domain: Also die Adresse, über die man deine Webseite im Internet erreicht. Da ist natürlich besser, wenn die genauso lautet, wie dein Firmenname oder der Name deines Angebots. Sichere dir also frühzeitig die passende Webadresse.
Achtung, Arbeitnehmererfindungen
Falls du deine Idee entwickelst, während du woanders angestellt arbeitest – dann liegen die Rechte vertraglich oft beim Arbeitgeber. Falls im Arbeitsvertrag dazu nichts steht, regelt das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen was passiert: Egal ob die Erfindung während oder außerhalb der Arbeitszeit entwickelt wurde, du musst die Erfindung der Arbeitgeber:in zu melden. Die Arbeitgeber:in hat dann vier Monate Zeit zu sagen, ob sie die Erfindung nutzen will. Falls ja, kannst du zumindest eine Vergütung verlangen. Falls nein, gehört sie dir!
Video: Welche Rechte gibt es beim Gründen?
Was, wenn jemand deine Rechte verletzt? ⚡
Dann hast du Rechte und kannst unter anderem fordern:
- Stoppen & Unterlassen: Du kannst verlangen, dass der andere damit aufhört.
- Schadensersatz: Du hast vielleicht sogar Anspruch auf Schadensersatz und kannst den Gewinn verlangen, den die andere Person mit deiner Idee gemacht hat.
- Produkte vernichten lassen: Du kannst verlangen, dass ohne deine Zustimmung hergestellte Angebote vernichtet werden.
Das geht allerdings alles häufig mit Gerichtsprozessen einher und ist nicht ganz einfach.
Wichtig für dich!
Überlege dir:
- Brauche ich Schutz? Wenn ja, welcher passt zu meiner Idee?
- Kann ich den Leuten, mit denen ich spreche vertrauen? Falls du unsicher bist, sprich es einfach erstmal vorsichtig an. Wenn das Gegenüber dann schon komisch reagiert, dann ist die Person vielleicht auch nicht so gut geeignet um ganz offen zu reden. Im Zweifel: NDA. Das wird dann zwar formell, ist aber nicht unüblich.
- Und bevor du postest pder pitchst: Will ich vielleicht noch ein Patent anmelden? Dann erstmal Bremse rein und los zum DPMA.