1. Hilfe, die Buchführung!

Das Modul Buchführung ist ein spezielles Angebot für alle, die etwas mehr in die Tiefe gehen wollen. Für eine Teilnahme an JUGEND GRÜNDET ist es nicht notwendig, sich die Inhalte dieses Moduls anzueignen.

 

D I E   I N H A L T E :

  1. Internes vs. externes Rechnungswesen
  2. Wozu eigentlich Buchführung?
  3. Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)

Internes vs. externes Rechnungswesen

Internes Rechnungswesen

Wie der Name schon sagt, dient das interne Rechnungswesen internen Zwecken. Obwohl es jedem Unternehmen freigestellt ist eine Kostenrechnung zu führen, wird dies dringend empfohlen. Ohne eine Kostenrechnung wäre es kaum möglich, Preise vernünftig zu kalkulieren, Unternehmensprozesse zu planen, zu koordinieren und zu kontrollieren. Beim internen Rechnungswesen (auch Kostenrechnung oder Controlling genannt) geht es um Kosten und Leistungen, die immer mit dem eigentlichen Betriebszweck zu tun haben.

Externes Rechnungswesen:

Das externe Rechnungswesen hingegen (auch Finanzbuchhaltung genannt) dient u.a. der Offenlegung von betrieblichen Zahlen gegenüber externen Personen. Auch für die Erfolgsmessung und -steuerung des Unternehmens sind diese Daten wichtig. Beim externen Rechnungswesen geht es um Aufwendungen und Erträge. Dazu gehören auch die Beträge, die nichts mit dem eigentlichen Betriebszweck zu tun haben. Die Finanzbuchhaltung ist die Basis für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Im Gegensatz zum internen Rechnungswesen ist das externe für jeden Kaufmann verpflichtend. Wichtig für das externe Rechnungswesen ist, wann Aufwendungen oder Erträge verursacht wurden, nicht wann die Zahlung tatsächlich stattfindet.

Wozu eigentlich Buchführung?

Für eine ordentliche Buchführung gibt es drei Gründe:

Jeder Unternehmer benötigt für seine unternehmerischen Entscheidungen den Überblick über seine Finanzen. Die Buchführung zeigt, wie es dem Unternehmen finanziell geht. Sie zeigt auch tagesaktuell, wie hoch offen stehende Forderungen und Verbindlichkeiten sind, wie hoch die Werte sind, die im Unternehmen stecken und wofür Geld ausgegeben wird. Selbst kleine und mittlere Unternehmen haben bereits so viele einzelne Geschäftsvorfälle, dass sie kaum alle komplett im Kopf behalten werden können. Demgegenüber reicht ein Blick in die Buchführung, und man hat einen finanziellen Überblick über das gesamte Unternehmen.

Doch nicht nur der Unternehmer, auch Mitarbeiter und Arbeitnehmervertretungen haben ein Eigennutz- und Eigenschutz-Interesse: Sie wollen zu Recht wissen, wie erfolgreich sie gearbeitet haben und wie sicher ihr Arbeitsplatz ist.

Der Staat ist darauf angewiesen, dass den Aufwendungen für die Allgemeinheit auch Einkünfte, die Steuereinnahmen, gegenüberstehen. So wurden schon vor langer Zeit Buchführungspflichten gesetzlich geregelt. Bereits im preußischen Allgemeinen Landrecht des Jahres 1794 stand:

"Ein Kaufmann, welcher entweder gar keine ordentliche Bücher führt, oder die Balance seines Vermögens, wenigstens alljährlich einmal zu ziehen unterläßt, und sich dadurch in Ungewissheit über die Lage seiner Umstände erhält, wird bey ausbrechendem Zahlungsunvermögen als fahrlässiger Bankerutierer bestraft."

Heute ist die Buchführungspflicht im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt.

Gläubiger und Kapitalgeber sind darauf angewiesen, wahrheitsgemäß über den Stand des Unternehmens informiert zu werden. Banken verlangen das in regelmäßiger und ausführlicher Form.

Auch Lieferanten haben ein berechtigtes Interesse, ihre Forderungen aus Lieferungen und Leistungen geschützt zu wissen. Geschäftspartner wollen zum Beispiel sicher gehen, dass Lieferzusagen über einen gesamten Vertragszeitraum eingehalten werden können.

Und schließlich muss ein Kunde darauf vertrauen können, dass Gewährleistungspflichten erfüllt werden können.

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)

Für die Erstellung des Jahresabschlusses gibt es gesetzliche Vorschriften, die eingehalten werden müssen. Ein Grundsatz besagt, dass die Bilanz klar und übersichtlich sein und den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung (=GoB) entsprechen muss.

Die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung sind Regeln, die festlegen, wie die Buchführung und die daraus resultierende Bilanz aufgestellt werden müssen. Die Regeln entstanden aus Gesetzestexten (Aktiengesetz oder HGB), aber auch aus Gerichtsurteilen und der betriebswirtschaftlichen Praxis. Der Jahresabschluss nach HGB muss in Deutsch formuliert und alle Beträge müssen in Euro ausgewiesen sein.

Alle Angaben müssen vollständig, wahrheitsgemäß und zeitlich richtig eingeordnet sein.

Eine Person, die nicht bei der Erstellung dabei war, muss sich nach kurzer Einarbeitungszeit zurechtfinden können. Alle Werte müssen in Euro ausgewiesen werden und die Beschreibungen müssen auf Deutsch sein.

Bewertungsmethoden, die im letzten Geschäftsjahr angewandt wurden, müssen fortgeführt werden, um die Vergleichbarkeit der einzelnen Abschlüsse zu gewährleisten.

Keine Buchung ohne Beleg! Für alle Angaben müssen vollständige Belege vorliegen.

Sind zukünftig negative Ereignisse zu erwarten (wenn man beispielsweise erwartet, dass ein Kunde nicht bezahlt…), dann muss man auf der Aktivseite eher niedrigere und auf der Passivseite eher höhere Werte ansetzen.

Einfach gesagt: Verluste, die auftreten könnten, werden gezeigt, Gewinne, die auftreten könnten, werden nicht gezeigt.

Übersicht der Module                    2. Jahresabschluss