"Besondere Lernleistung": Mit JUGEND GRÜNDET ins Abitur!

Für Schüler:innen, die bereits das Abitur im Blick haben, kann sich die Teilnahme an JUGEND GRÜNDET gleich doppelt lohnen. Nicht nur locken im Wettbewerb tolle Preise und Sonderpreise. Als bundesweiter Schülerwettbewerb mit KMK-Empfehlung kann die Teilnahme an JUGEND GRÜNDET grundsätzlich als „besondere Lernleistung“ und damit als Abiturbestandteil anerkannt werden.

Das Mittel der „besonderen Lernleistung“ erlaubt es Schüler:innen, im Abitur einen individuellen Schwerpunkt zu setzen und damit - im Idealfall - einen besonderen Begabungs- und Interessenschwerpunkt zu verfolgen. Konkret heißt das: Die besondere Lernleistung kann eine mündliche Abitur-Prüfung ersetzen. Da JUGEND GRÜNDET ein bundesweit von der Kultusministerkonferenz empfohlener Schülerwettbewerb ist, kann die Wettbewerbsteilnahme grundsätzlich als eine solche besondere Lernleistung angerechnet werden.

Eine besondere Lernleistung kann beispielsweise aus einer in Wettbewerben, Projektkursen, Arbeitsgemeinschaften oder Praktika erbrachten Leistung erwachsen. Wichtig ist, dass es sich dabei um eine komplexe Schülerleistung handelt. Die besondere Lernleistung kann dabei an fachliche und überfachliche Arbeiten innerhalb oder außerhalb des schulischen Angebots der gymnasialen Oberstufe anknüpfen.

Was konkret als "besondere Lernleistung" gewertet und im Abitur angerechnet werden kann, regeln die einzelnen Bundesländer in ihren rechtlichen Bestimmungen und zusätzlichen Festlegungen der Fachkonferenzen. Schüler:innen und betreuende Lehrkräfte, diean JUGEND GRÜNDET teilnehmen und an der Option „besondere Lernleistung“ interessiert sind, sollten in jedem Fall rechtzeitig ins Gespräch mit der Schulleitung und eventuell der Schulaufsichtsbehörde gehen, um die individuellen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen abzuklären.

Als kleine Hilfestellung haben wir die wichtigsten Infos und Links zur „besonderen Lernleistung“ in den einzelnen Bundesländern auf unserer Website zusammengestellt.

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