JUGEND GRÜNDET als besondere Lernleistung

Wettbewerbsteilnahme im Abitur anrechnen lassen


Als von der Kultusministerkonferenz empfohlener Schülerwettbewerb kann die Teilnahme an JUGEND GRÜNDET grundsätzlich als "Besondere Lernleistung" anerkannt werden und damit im Abitur angerechnet werden. Als "besondere Lernleistung" ersetzt die Wettbewerbsteilnahme dann zum Beispiel eine mündliche Abiturprüfung.

Die grundsätzliche Voraussetzungen hat die Kultusministerkonferenz in ihrer "Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung" definiert:

  • Im Rahmen der Qualifikationsphase eingebracht werden können besondere Lernleistungen, die im Umfang von mindestens zwei Schulhalbjahren erbracht wird.
  • Besondere Lernleistungen können z. B. sein: ein umfassender Beitrag aus einem von den Ländern geförderten Wettbewerb...
  • Die besondere Lernleistung ist schriftlich zu dokumentieren.
  • Voraussetzung für die Einbringung ist, dass die besondere Lernleistung oder wesentliche Bestandteile noch nicht anderweitig im Rahmen der Schule angerechnet wurden.
  • In einem Kolloquium stellt die Schülerin oder der Schüler die Ergebnisse der besonderen Lernleistung dar, erläutert sie und antwortet auf Fragen.
  • Bei Arbeiten, an denen mehrere Schülerinnen und Schüler beteiligt waren, ist die Bewertung der individuellen Schülerleistung erforderlich.

 

Ob und unter welchen Voraussetzungen die Teilnahme an JUGEND GRÜNDET als "besondere Lernleistung" anerkannt werden kann, regeln die einzelnen Bundesländer. Im Einzelfall sollten Lehrkräfte, deren Schüler:innen bei JUGEND GRÜNDET mitmachen und die Wettbewerbsteilnahme im Abitur anrechnen lassen wollen, Rücksprache mit der jeweiligen Schulleitung halten, um die genauen Voraussetzungen für eine Anrechnung als "besondere Lernleistung" im Einzelfall zu definieren.

Informationen zur "Besonderen Lernleistung" in den einzelnen Bundesländern

Bildung für Berlin: Handreichung - Die fünfte Prüfungskomponente im Abitur (1.2.2 Seite 7) der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport

Merkblatt zur besonderen Lernleistung des Schulministeriums Nordrhein-Westfalen

Mainzer Studienstufe - Handreichung: Arbeitsformen in der Gymnasialen Oberstufe (Abs. 3.2.2) des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz

Renate Schenk: Das Seminarfach in Thüringen (Abs. 2.1.1) in der Digitalen Bibliothek Thüringen