
JUGEND GRÜNDET als besondere Lernleistung
Wettbewerbsteilnahme im Abitur anrechnen lassen
Als von der Kultusministerkonferenz empfohlener Schülerwettbewerb kann die Teilnahme an JUGEND GRÜNDET grundsätzlich als "Besondere Lernleistung" anerkannt werden und damit im Abitur angerechnet werden. Als "besondere Lernleistung" ersetzt die Wettbewerbsteilnahme dann zum Beispiel eine mündliche Abiturprüfung.
Die grundsätzliche Voraussetzungen hat die Kultusministerkonferenz in ihrer "Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung" definiert:
- Im Rahmen der Qualifikationsphase eingebracht werden können besondere Lernleistungen, die im Umfang von mindestens zwei Schulhalbjahren erbracht wird.
- Besondere Lernleistungen können z. B. sein: ein umfassender Beitrag aus einem von den Ländern geförderten Wettbewerb...
- Die besondere Lernleistung ist schriftlich zu dokumentieren.
- Voraussetzung für die Einbringung ist, dass die besondere Lernleistung oder wesentliche Bestandteile noch nicht anderweitig im Rahmen der Schule angerechnet wurden.
- In einem Kolloquium stellt die Schülerin oder der Schüler die Ergebnisse der besonderen Lernleistung dar, erläutert sie und antwortet auf Fragen.
- Bei Arbeiten, an denen mehrere Schülerinnen und Schüler beteiligt waren, ist die Bewertung der individuellen Schülerleistung erforderlich.
Ob und unter welchen Voraussetzungen die Teilnahme an JUGEND GRÜNDET als "besondere Lernleistung" anerkannt werden kann, regeln die einzelnen Bundesländer. Im Einzelfall sollten Lehrkräfte, deren Schüler:innen bei JUGEND GRÜNDET mitmachen und die Wettbewerbsteilnahme im Abitur anrechnen lassen wollen, Rücksprache mit der jeweiligen Schulleitung halten, um die genauen Voraussetzungen für eine Anrechnung als "besondere Lernleistung" im Einzelfall zu definieren.
Informationen zur "Besonderen Lernleistung" in den einzelnen Bundesländern
Die kleine Reihe des Referats 14 - Gymnasiale Oberstufe: Gymnasiale-Oberstufe Verordnung, Verwaltungsvorschriften (S. 21) des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)
Bildung für Berlin: Handreichung - Die fünfte Prüfungskomponente im Abitur (1.2.2 Seite 7) der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport
Richtlinien Schülerwettbewerbe von Bildung Bremen
Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (§ 8) im Landesrecht Hamburg
Aufstellung der wichtigsten Wettbewerbe für eine besondere Lernleistung im Abitur im Hessischen Bildungsserver /Gymnasium in Hessen
Verordnung zur Arbeit und zum Ablegen des Abiturs in der gymnasialen Oberstufe im Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern
Informationen zu Wettbewerben & Ausschreibungen des Niedersächsischen Kultusministeriums
Merkblatt zur besonderen Lernleistung des Schulministeriums Nordrhein-Westfalen
Mainzer Studienstufe - Handreichung: Arbeitsformen in der Gymnasialen Oberstufe (Abs. 3.2.2) des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz
Informationen zum Lernen im Gymnasium des Landes Schleswig-Hostein
Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung im Saarland des Ministeriums für Justiz Saarland
Handreichung: Qualitätskriterien für die Besondere Lernleistung von Schule Sachsen
Verordnung über die gymnasiale Oberstufe des Landes Sachsen-Anhalt
Renate Schenk: Das Seminarfach in Thüringen (Abs. 2.1.1) in der Digitalen Bibliothek Thüringen