
Vorgaben zur Besonderen Lernleistung in den einzelnen Bundesländern
Die kleine Reihe des Referats 14 - Gymnasiale Oberstufe: Gymnasiale-Oberstufe Verordnung, Verwaltungsvorschriften (S. 21) des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)
Bildung für Berlin: Handreichung - Die fünfte Prüfungskomponente im Abitur (1.2.2 Seite 7) der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport
Richtlinien Schülerwettbewerbe von Bildung Bremen
Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (§ 8) im Landesrecht Hamburg
Verordnung über die Bildungsgänge und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe und dem beruflichen Gymnasium im Bürgerservice Hessenrecht
Verordnung zur Arbeit und zum Ablegen des Abiturs in der gymnasialen Oberstufe im Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern
Informationen zu Wettbewerben & Ausschreibungen des Niedersächsischen Kultusministeriums
Merkblatt zur besonderen Lernleistung des Schulministeriums Nordrhein-Westfalen
Mainzer Studienstufe - Handreichung: Arbeitsformen in der Gymnasialen Oberstufe (Abs. 3.2.2) des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz
Informationen zum Lernen im Gymnasium des Landes Schleswig-Hostein
Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung im Saarland des Ministeriums für Justiz Saarland
Handreichung: Qualitätskriterien für die Besondere Lernleistung von Schule Sachsen
Verordnung über die gymnasiale Oberstufe des Landes Sachsen-Anhalt
Renate Schenk: Das Seminarfach in Thüringen (Abs. 2.1.1) in der Digitalen Bibliothek Thüringen