Teilnahmebedingungen
1. Teilnahme am Wettbewerb JUGEND GRÜNDET
JUGEND GRÜNDET ist ein bundesweiter Wettbewerb für Schüler:innen und Auszubildende, der seit 2003 vom Bund öffentlich gefördert und bundesweit von der Kultusministerkonferenz der Länder empfohlen wird. Darüber hinaus wird JUGEND GRÜNDET durch Partner aus der Wirtschaft insbesondere im Zusammenhang mit den Ehrungsevents und den Preisen und Prämien für die besten Teilnehmenden unterstützt.
JUGEND GRÜNDET hat das Ziel, jungen Menschen die Themen Gründung und Innovation und deren Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft näher zu bringen. Im Kern verfolgt der Wettbewerb das Ziel, Wissen und Kompetenzen zu schaffen und zu fördern, die es den Teilnehmenden ermöglichen, eigene Ideen zu entwickeln und umzusetzen als Basis für eine zukunftsfähige Gesellschaft.
1.1. Aufgaben im Wettbewerb
Die Aufgaben ergeben sich aus der Businessplanmaske (September bis Januar), dem Planspiel (Februar bis Mai) und dem Wissenstest (ganzjährig). Die Aufgaben beim Pitch Event und Bundesfinale werden unten genauer beschrieben,
1.2 Teilnahmeberechtigung: Wer gilt als Schüler:in? Und wo ist der Schulort?
Der Wettbewerb JUGEND GRÜNDET richtet sich an Schüler:innen aller Schularten und Auszubildende bis einschließlich 23 Jahren. Entscheidend ist, dass die Teilnehmenden bis zum Ende der Businessplanphase (Stichtag) als Schüler:in eingeschrieben sind und dass der Schulort in Deutschland liegt.
Eine Ausnahme hierzu bilden Deutsche Auslandsschulen: Schüler:innen von Deutschen Auslandsschulen sind teilnahmeberechtigt, auch wenn der Schulort außerhalb Deutschlands liegt.
Weitere Ausnahmen von dieser Regelung sind nur nach Rücksprache mit der Wettbewerbsleitung zulässig. Zu beachten ist bei Teilnahmen außerhalb Deutschlands: Sämtliche Reisekosten bis zur deutschen Grenze, auch für die Begleitpersonen, sind durch die Teilnehmenden selbst zu tragen, sollten sie zu einem Ehrungsevent eingeladen werden. Entsprechendes gilt für Reisekosten, die mit der Teilnahme an einer Preisträgerreise verbunden sind.
1.3 Wettbewerbssprache
Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.
1.4 Zentrale Termine
Der Wettbewerb wird jedes Jahr in zwei Phasen bis zum Bundesfinale ausgetragen. Die Businessplan-Phase startet jährlich am 1. September und endet Anfang Januar. Die Planspiel-Phase startet jedes Jahr am 1. Februar und endet im Mai. Das Bundesfinale, bei dem die Preisträger:innen ermittelt und gekürt werden, findet im Juni eines jeden Jahres statt.
2. Mitwirkende am Wettbewerb
Der Projektträger von JUGEND GRÜNDET leitet den Wettbewerb und führt den Wettbewerb mit Unterstützer:innen durch. Zu den Unterstützer:innen gehören Gastgebende der Events, Jurymitglieder sowie Partner. Darüber hinaus unterstützen Projektbetreuende und auf Wunsch ehemalige erfolgreiche Teilnehmer:innen die aktuellen Teilnehmenden bei der Erarbeitung ihrer Projekte.
2.1 Wettbewerbsleitung
Der Projektträger von JUGEND GRÜNDET leitet den Bundeswettbewerb. Er verantwortet die Einhaltung der Teilnahmebedingungen und leitet die Juryarbeit einschließlich der Preisvergabe auf Grundlage fachlich fundierter Entscheidungen an.
2.2 Gastgebende der JUGEND GRÜNDET Events
Für die Durchführung der Ehrungs- und Wettbewerbsevents, wie Bundesfinale und Pitch Events, sucht JUGEND GRÜNDET Partner:innen als Gastgebende. Diese unterstützen durch die Bereitstellung von Räumlichkeiten, Catering, ggf. Preisen und die Gestaltung des Rahmenprogramms.
2.3 Jury
Die Jury wird jedes Jahr aufs Neue vom Projektträger aus Expert:innen unterschiedlichster Fachgebiete zusammengesetzt. Die Jury bewertet die Wettbewerbsbeiträge auf Grundlage von vorgegebenen Bewertungskriterien. Die Vergabe der thematischen Sonderpreise obliegt jeweils einer gesonderten Fachjury.
2.4 Partner:innen
Als Partner:innen von JUGEND GRÜNDET engagieren sich Unternehmen und Institutionen, sowie Privatpersonen, denen die Themen Innovation und Gründung am Herzen liegen. Sie ermöglichen spezifische Aktivitäten und Projekte im Rahmen des Wettbewerbs, indem sie zum Beispiel Preise und Preisgelder stiften, als Gastgebende der Events fungieren oder die Geschäftsstelle finanziell unterstützen.
2.5 Projektbetreuende
Teilnehmende können bei der Arbeit an ihren Projekten durch eine oder mehrere Projektbetreuer:innen unterstützt werden. Dies können ausschließlich Lehrkräfte oder Betreuungspersonen aus dem Ausbildungsbetrieb der Teilnehmenden sein. Davon ist maximal ein:e Projektbetreuer:in pro Team eingeladen, das betreute Team zu einem Pitch Event oder Bundesfinale zu begleiten, es sei denn, es kann der Wettbewerbsleitung nachgewiesen werden, dass eine weitere Person das Team im gleichen Umfang unterstützt hat. Dies kann bei gemeinsamer Übernahme der Klassen-/Kursleitung oder Ausbilder:innenfunktion angenommen werden. In diesem Fall können maximal zwei Projektbetreuer:innen pro Team eingeladen werden.
Um für die Einladung zu einem Pitch Event oder Bundesfinale berücksichtigt zu werden, muss die Person unmittelbar nach der Einladung zum jeweiligen Event der Wettbewerbsleitung als Projektbetreuer:in benannt werden. Die (unterbliebene) Benennung einer Betreuer:in im Zusammenhang mit der Einladung zum Pitch Event hat Wirkung auch für das Bundesfinale.
Hiervon unbetroffen bleiben Begleitpersonen minderjähriger Wettbewerbsteilnehmender.
2.6 Unterstützung durch Alumni-Mentor:innen
Ehemalige erfolgreiche Teilnehmende können bei der Erarbeitung der Wettbewerbsbeiträge zu Rate gezogen werden. Diese Alumni-Mentor:innen sind keine Projektbetreuenden. Sie geben ihre eigenen Erfahrungen weiter und dienen als Ratgeber:innen. Sie dürfen nicht unmittelbar an der Erstellung der Wettbewerbsbeiträge beteiligt sein.
2.7 Sonstige externe Unterstützung
Teams dürfen sich bei der Wettbewerbsteilnahme externe Unterstützung suchen. Hiervon unbenommen sind die unter Punkt 11 (Urheberrecht) benannten Anforderungen an die Urheberschaft der Wettbewerbsbeiträge. Sämtliche Unterstützende – Unternehmen, Institutionen oder Personen – sind, einschließlich einer kurzen Beschreibung der jeweils geleisteten Unterstützung, im Vorfeld zur Einladung zu einem Pitch Event und Bundesfinale der Wettbewerbsleitung mitzuteilen. Die Unterstützenden und deren Leistungen werden der Jury genannt.
3. Anmeldung zur Wettbewerbsteilnahme
Die Anmeldung zum Wettbewerb ist ausschließlich über die Registrierungsmaske auf der Webseite www.jugend-gruendet.de möglich. Die geforderten personenbezogenen Angaben sind wahrheitsgemäß zu beantworten.
Jede:r Teilnehmende erhält nach erfolgreichem Double-Opt-in (Registrierung auf der Webseite plus anschließende Bestätigung der Registrierung über Link in E-Mail) per E-Mail eine Bestätigung der Anmeldung. Über das eigene personenbezogene Profil werden Personen- und Projektdaten verwaltet, sowie der Wettbewerb bis zum Bundesfinale abgebildet.
Über das Profil ist auch eine Abmeldung vom Wettbewerb möglich (Profil löschen).
4. Datenschutz
Die Teilnahme am Wettbewerb setzt voraus, dass zusätzlich zu der Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen auch eine Einwilligung in die Datenschutzbestimmungen erfolgt, inklusive der Zustimmung zur Verarbeitung von Fotos und Filmaufnahmen für den Fall der Einladung zu einem Ehrungsevent.
Eine Einwilligung in die Verarbeitung von Fotos und Filmaufnahmen ist erforderlich, weil der Wettbewerb öffentlichen Charakter besitzt und zumindest teilweise öffentlich durchgeführt wird. Wichtige Ziele von JUGEND GRÜNDET sind es, Talente zu fördern und diesen eine Bühne zu bieten.
Dazu zählt, dass die Teilnehmenden und ihre Projekte öffentlich präsentiert und dass Medienvertreter:innen in die Ehrungsevents und das Bundesfinale miteinbezogen werden.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist in der Datenschutzerklärung detailliert beschrieben. Die in der Datenschutzerklärung beschriebene Datenverarbeitung ist Teil dieser Teilnahmebedingungen.
5. Teams
Die Teilnahme beim Wettbewerb JUGEND GRÜNDET ist als Einzelperson oder als Gruppe möglich. Gruppen können aus zwei bis fünf Personen bestehen.
5.1 Teammitglieder
Durch das Einladen weiterer Personen über die Teamverwaltung kann das Team auf bis zu fünf Personen erweitert werden. Für die Gewinnberechtigung, die Einladung zu einem der Pitch Events und zum Bundesfinale werden nur Teammitglieder berücksichtigt, die zum Ende der Businessplanphase bereits als Teammitglied registriert waren. Hierzu erfolgt im Rahmen der Einladung zu den Pitch Events eine gesonderte Kontrollabfrage. Eine Ausnahme zu diesem Stichtag ist für Teams möglich, die nur am Planspiel teilnehmen. Der relevante Stichtag ist für diese letztgenannten Teams der Zeitpunkt des Planspiel-Endes.
5.2 Ausscheiden einzelner Teammitglieder
Scheidet ein Mitglied des Teams aus, können die übrigen Mitglieder den Wettbewerb in vollem Umfang weiterführen. Bis dahin gewonnene Preise verbleiben im Falle des Ausscheidens eines Mitglieds bei diesem.
5.3 Gleichzeitige Teilnahme mit mehreren Teams
Es ist Teilnehmenden erlaubt, in einem Wettbewerbsjahr parallel mit mehreren Teams und Projekten am Wettbewerb teilzunehmen. Sollte es dazu kommen, dass sich einzelne Personen als Mitglieder unterschiedlicher Teams mit ihren Projekten mehrfach für Pitch Events, Preise oder das Bundesfinale qualifizieren, muss sich die betroffene Person für ein Team und ein Projekt entscheiden. Diese Entscheidung ist der Wettbewerbsleitung im Rahmen einer gesetzten Frist auf Nachfrage schriftlich mitzuteilen. Die kommunizierte Entscheidung ist für den weiteren Wettbewerbsverlauf bindend.
6. Zulassung zum Wettbewerb, Anmeldeschluss
Der Anmeldeschluss für den Gesamtwettbewerb fällt auf das Planspiel-Ende, Termin dazu siehe Kalender.
Um mit dem Businessplan Punkte sammeln zu können, muss eine Anmeldung und Erarbeitung des Businessplans vor dem Ende der Businessplanphase (Stichtag) erfolgen. Für die Bewertung in der Businessplanphase relevant sind ausschließlich Inhalte, die in der Businessplanmaske gespeichert werden. Für die Wettbewerbsauswertung des Planspiels zählen ausschließlich die Punkte, die im letzten begonnenen Planspielversuch erspielt wurde. Es zählt der letzte Versuch (auch wenn er nicht abgeschlossen wurde) und nicht der beste.
Eine Nutzung der Plattform ohne Wettbewerbsbezug ist davon unbenommen über das gesamte Jahr möglich.
6.1 Zulassung und Einladung zu einem Pitch Event oder einem Regionalwettbewerb
Über die Zulassung und Einladung zu einem Pitch Event und ggf. einem Regionalwettbewerb wird auf Basis der Leistungen in der Businessplan-Phase entschieden. Die Wettbewerbsleitung teilt die Teams den einzelnen Events zu. Sie orientiert sich dabei an der Nähe zum Veranstaltunsort ausgehend von der Postleitzahl der angegebenen Schule der Teammitglieder und berücksichtigt die Kapazitäten der jeweiligen Events. Ein Anspruch auf Zuordnung eines Teams zu einem bestimmten Event besteht nicht.
Um eine nachhaltige Verankerung des Wettbewerbs in der Breite zu fördern, können maximal zwei Teams pro Schule in einem Schuljahr bei der Einladung zu den Pitch Events berücksichtigt werden. Die Nächstplatzierten rücken nach.
Nach Abgabeschluss für die Businesspläne und deren Bewertung werden die Teilnehmenden (und benannten Betreuenden) angeschrieben und über den weiteren Wettbewerbsverlauf informiert. Dies erfolgt über die im personenbezogenen Profil hinterlegte E-Mail-Adresse.
6.2 Zulassung und Einladung zum Bundesfinale
Über die Zulassung eines Teams zum Bundesfinale wird auf Basis der erreichten Punktzahl entschieden, die sich ergibt aus
- der Bewertung des Businessplans,
- dem Planspiel-Erfolg,
- dem Ergebnis des Wissenstests.
Die Gewinner:innen der Pitch Events qualifizieren sich direkt zum Bundesfinale, sofern sie im Planspiel eine Mindestpunktzahl von 1.500 erreichen.
Insgesamt werden zehn Teams zum Bundesfinale geladen.
Sollten sich mehr als zwei Teams pro Schule qualifizieren, können nur zwei davon bei der Einladung berücksichtigt werden. Die Nächstplatzierten rücken nach.
Sollte ein qualifiziertes Team auf den Antritt beim Bundesfinale verzichten, rückt das nächstplatzierte bisher unberücksichtigte Team nach. Das gleiche gilt für alle anderen Fälle, in denen ein Team für das Bundesfinale nicht berücksichtigt werden kann.
7. Zuordnung der Teams zu Bundesland und Region im Falle regionaler Sonderwettbewerbe
Die Wettbewerbsleitung teilt die Projekte in Abstimmung mit den etwaigen regionalen Partnern den Regionalwettbewerben zu. Sie orientiert sich dabei an Postleitzahl der angegebenen Schule der Teammitglieder und berücksichtigt die Kapazitäten der jeweiligen Regionalwettbewerbe. Ein Anspruch auf Zuordnung eines Teams zu einem bestimmten Regionalwettbewerb oder auf die Durchführung eines solchen besteht nicht.
8. Zuordnung der Teams und Geschäftsideen zu einem Fachgebiet mit Blick auf die Sonderpreise
Die Wettbewerbsleitung teilt die Projekte auf Basis der Businesspläne und ggf. den Leistungen bei den Pitch Events Themengebieten zu. Ein Anspruch auf Zuordnung eines Teams zu einem bestimmten Themengebiet besteht nicht.
9. Gründung im Wettbewerb
In erster Linie ist JUGEND GRÜNDET ein Konzept-Wettbewerb.
Die Geschäftsidee und der Businessplan sind zentral für den Wettbewerb JUGEND GRÜNDET. Die tatsächliche Gründung ist keine Aufgabe im Wettbewerb. Erste Testversuche oder Prototypen können aber hilfreich sein, weil sie häufig eine deutlich intensivere Auseinandersetzung mit den Problemstellungen erfordert und aus diesem Grund bessere Ergebnisse in der Ausarbeitung zur Folge habenn können
10. Geschäftsideen
Zum Wettbewerb können nur Geschäftsideen zugelassen werden, die nicht gegen die in Deutschland geltenden Gesetze verstoßen.
10.1 Formale Vorgaben
Die formalen Vorgaben, insbesondere die Zeichenbegrenzungen, sind zu beachten.
10.2 Weitere inhaltliche Anforderungen
Eine Geschäftsidee und ein Businessplan, der bereits einmal beim Wettbewerb präsentiert wurde, darf in unveränderter Form nicht erneut eingereicht werden. Teilnehmende dürfen jedoch dasselbe Thema weiterbearbeiten und, sofern wesentliche Weiterentwicklungen erbracht wurden, erneut einreichen.
11. Urheberrecht
Die Teilnehmenden versichern, dass sie die Wettbewerbsbeiträge (Businessplan, Planspiel, Wissenstest, Präsentationen, Grafiken, Standgestaltung, etc.) selbst und eigenständig erstellt und erarbeitet haben und insofern als alleinige Urheber:innen zu qualifizieren sind.
In diesem Zusammenhang ist generative KI eine Gefahrenstelle, denn es kann nicht sicher gesagt werden, dass die so erschaffenen Inhalte, nicht gegen Urheberrechte anderer verstoßen.Texte, Bilder, Grafiken, Videos und Musik, die Teil verwendet werden, um Wettbewerbsbeiträge zu leisten, sind mit Quelle und Namen der Urheber:in zu versehen, sofern diese nicht unmittelbar Mitglieder des Teams sind. Es ist sicherzustellen, dass diese fremden Werke in dieser Weise genutzt werden dürfen.
Für die Teilnahme an den Pitch Events und dem Bundesfinale ist eine Zustimmung zur Erteilung von Nutzungsrechten an den für die Events geforderten Wettbewerbsbeiträgen (Präsentationen, Pitch-Videos, etc.) für die Wettbewerbsleitung notwendig, damit der Wettbewerb durchgeführt, der öffentliche Charakter des Wettbewerbs und das Interesse an der Öffentlichkeitsarbeit gewahrt werden können:
- Die Wettbewerbsleitung wird berechtigt die Businesspläne zum Zwecke der Bewertung an die jeweilige Jury weiterzuleiten.
- Auszüge aus den Businessplänen dürfen (Name, Slogan, Kurzideenbeschreibung, Geschäftsmodell, Vision) für die Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden.
Alle Mitarbeitenden und Jurymitglieder sind bis zur Veröffentlichung im Rahmen der Pitch Events und des Bundesfinales auf Verschwiegenheit mit Blick auf die Wettbewerbsbeiträge verpflichtet. Hierbei ist auf die Vorberichterstattung zu achten, siehe nachfolgenden Punkt.
12. Patentanmeldung
Wird bei einem Pitch Event oder dem Bundesfinale, bzw. bei der Vorberichterstattung, eine Erfindung präsentiert, gilt sie als veröffentlicht und kann nicht mehr durch ein Patent geschützt werden. Soll eine Erfindung geschützt werden, ist sie daher vor ihrer ersten Veröffentlichung beim Wettbewerb von den Teilnehmenden bzw. deren gesetzlicher Vertretung zum Patent anzumelden.
Auf den möglichen Verlust des Patentschutzes werden die eingeladenen Teams erneut zusätzlich aufmerksam gemacht.
Ein Gebrauchsmusterschutz kann bis zu sechs Monate nach der ersten Veröffentlichung bei den Events erworben werden.
13. Sicherheit
Bei der Recherche für den Businessplan und ggf. notwendiges Forschen und Experimentieren oder dem Bau etwaiger Prototypen müssen die einschlägigen Sicherheitsvorgaben beachtet werden. Prototypen, die nach Ermessen der Wettbewerbsleitung ein zu hohes Sicherheitsrisiko für am Wettbewerb Beteiligte darstellen, werden von der physischen Präsentation beim Pitch Event oder Bundesfinale ausgeschlossen.
14. Pitch Event und Bundesfinale
Bei den Pitch Events und dem Bundesfinale präsentieren die Teilnehmenden ihre Projekte neben der interessierten Öffentlichkeit und Vertreter:innen der Medien insbesondere einer Jury, die über die Vergabe der Platzierungen und Preise entscheidet.
Die Art und Weise der Präsentation unterscheidet sich je nach Veranstaltung. Die konkreten Aufgaben und Bewertungsgrundlagen werden den zu den Events qualifizierten Teams rechtzeitig mitgeteilt.
14.1 Aufgabe beim Pitch Event, grundsätzlich
Wettbewerbsaufgabe bei einem Pitch Event sind ein drei-minütiger Live-Pitch unterstützt durch eine Computer-Präsentation und/oder physische Materialien (Plakate, Prototypen, Mock-ups).
14.2 Aufgabe beim Bundesfinale, grundsätzlich
Beim Bundesfinale steht neben einem Kurzpitch der Geschäftsidee das Jurygespräch am selbstgestalteten Messestand im Fokus, d.h. die Darstellung der eigenen Idee durch das Team und ein anschließendes Gespräch mit der Jury. Die Einbeziehung der Darstellungen am Messestand und ggf. von Prototypen ist erlaubt und erwünscht. Während der Jurygespräche dürfen Projektbetreuende und Begleitpersonen nur beobachtend anwesend sein.
14.3 Anwesenheit bei Pitch Events und beim Bundesfinale
Die Events finden grundsätzlich alle physisch vor Ort statt. Die persönliche Anwesenheit vor Ort während der gesamten Veranstaltung, insbesondere bei der Präsentation der Idee und der Siegerehrung, ist für eine Berücksichtigung bei der Preisvergabe zwingend erforderlich. Eine Online-Teilnahme kann die Anwesenheit vor Ort nicht ersetzen.
Eine Ausnahme kann in Absprache mit der Wettbewerbsleitung für einzelne Teammitglieder gelten, sofern die Abwesenheit auf durch das nicht-anwesende Mitglied nicht zu vertretende Umstände (Krankheit, Trauerfall, etc.) zurückzuführen ist und die weiteren Teammitglieder damit einverstanden sind.
Diese Ausnahme von der Anwesenheitspflicht ist nur nach einem formlosen schriftlichen Antrag und der Zustimmung der Wettbewerbsleitung möglich, ggf. ist ein Attest oder eine Bescheinigung vorzulegen.
Einzelteilnehmende, die nicht persönlich anwesend sein können, scheiden aus.
Sollten äußere Umstände und/oder öffentliche Verordnungen eine Durchführung der Veranstaltungen vor Ort unmöglich machen, werden die Veranstaltungen, sofern möglich, online durchgeführt. Die Beurteilung im Hinblick auf Möglichkeit und Unmöglichkeit obliegt der Wettbewerbsleitung. Es besteht keinerlei Anspruch auf die Durchführung in der einen oder anderen Form.
14.4 Erstattung von Anreise und Übernachtungskosten
Die Kosten für An- und Abreise und notwendige Übernachtungen im Zusammenhang mit dem Bundesfinale und weiteren Ehrungsevents werden von JUGEND GRÜNDET, erstattet bzw. übernommen. Ausgangspunkt der Reise ist der Schulort der jew. Teilnehmenden.
Die Fahrt zum Veranstaltungsort soll grundsätzlich per Bahn erfolgen. Die Buchung der Fahrten muss durch die Teilnehmenden und Betreuenden selbst und nach Vorgaben der Veranstaltungseinladung erfolgen. Die Kosten werden nach Vorlage des Reisekostenformulars erstattet. Erstattet werden nur Zugfahrkarten der Klasse 2 mit Zugbindung (SuperSparpreis oder Sparpreis). Sollte eine Fahrt per Bahn im Ausnahmefall nicht möglich sein, kann nach vorheriger Absprache eine An- und Abreise per Auto durch Kilometerpauschale auf Basis des Bundesreisekostengesetzes erstattet werden. Bei Anreise aus dem Ausland können Reisekosten erst ab der deutschen Grenze übernommen werden.
Sollte eine Übernachtung notwendig sein, wird hierfür von Seiten der Wettbewerbsleitung zentral eine Unterkunft gebucht und die Kosten übernommen. Dazu erfolgt im Vorfeld eine verbindliche Abfrage des Bedarfs. Eine Übernachtung ist der Regelfall. Die Buchung von Übernachtungen vor oder nach dem Anreisetag ist nur in Ausnahmefällen möglich und muss im Vorfeld angefragt werden.
Alle Übernachtungsbuchungen werden mit den Teams abgesprochen. Sollten in der Folge Übernachtungsmöglichkeiten entgegen der Absprache nicht beansprucht werden, oder umgebucht werden müssen, fallen etwaige Mehrkosten oder Stornogebühren, den Teams zur Last. Eine Ausnahme gilt, wenn die Gründe, die diese Änderungen bedingen, nicht von den Teams zu vertreten sind.
14.5 Versicherungsschutz
Die Teilnahme am Wettbewerb und die Anreise zum Wettbewerbsort erfolgen grundsätzlich auf eigene Gefahr. JUGEND GRÜNDET übernimmt keinen Versicherungsschutz für die Teilnehmenden. Der Wettbewerb ist in allen Bundesländern als schulische Veranstaltung anerkannt, wodurch sich ein Schutz durch die öffentliche Hand ergeben kann.
14.6 Bewertungskriterien, grundsätzlich
JUGEND GRÜNDET ist ein Wettbewerb. Die Jury bewertet Thema, Präsentation und Ergebnisse der Arbeiten. Eine Beschreibung der Bewertungskriterien ist auf der Website einsehbar und wird den zu den Events qualifizierten Teams zusätzlich rechtzeitig mitgeteilt.
Die Bewertung der Teams bei Pitch Events und Bundesfinale erfolgt auf Basis der am Tag erbrachten Leistungen, im Rahmen der vorab kommunizierten Vorgaben.
14.7 Juryentscheidung
Entscheidungen der Jury fallen mit Stimmenmehrheit. Das Juryurteil ist für die Beteiligten bindend und gerichtlich nicht auf seine sachliche Richtigkeit überprüfbar.
15. Kommunikation: Pflicht zur Mitwirkung
Die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse stellt den Hauptkommunikationskanal der Wettbewerbsleitung mit den Teilnehmenden und Lehrkräften dar. Im Rahmen des Wettbewerbs besteht die Pflicht auf Anfragen der Wettbewerbsleitung über diese E-Mail-Adresse zeitnah zu reagieren. Dies bezieht sich insbesondere auf die Einladungen zu Pitch Events und Bundesfinale (auch Spam-Ordner beachten) und ist besonders rund um die Stichtage Ende der Businessplanphase, Ende der Businessplanbewertung (Ende Januar) und Planspielende relevant. Wird auf die Einladungen nicht innerhalb der in den E-Mails gesetzten Frist reagiert, geht die Wettbewerbsleitung davon aus, dass kein Interesse an der weiteren Teilnahme besteht und Nachrückerteams werden zu den Events eingeladen.
16. Verhalten im Wettbewerb
Ein respektvoller Umgang der Teilnehmenden untereinander sowie gegenüber sämtlichen am Wettbewerb beteiligten Personen ist geboten.
17. Ausschluss vom Wettbewerb
Die Wettbewerbsleitung schließt ein Team aus, wenn bekannt wird, dass die Teilnahmebedingungen nicht eingehalten wurden. Die Beurteilung obliegt der Wettbewerbsleitung.
Verliehene Preise können in diesem Fall auch rückwirkend aberkannt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme am Wettbewerb.
18. Preisreisen
Die Durchführung der Preisreisen steht unter dem Vorbehalt organisatorischer, sicherheitsrelevanter sowie sonstiger äußerer Umstände (z. B. behördliche Anordnungen, höhere Gewalt, Pandemien, politische Unruhen, Naturkatastrophen, u. ä.). Ein verbindlicher Anspruch auf Durchführung der Reise besteht nur im Rahmen der tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten. Sollten derartige Umstände die Durchführung der Reise unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, behält sich die Wettbewerbsleitung das Recht vor, die Reise ganz oder teilweise abzusagen oder durch einen gleichwertigen Ersatzpreis zu ersetzen. Ein Anspruch auf eine Auszahlung des Reisewerts in bar oder auf einen anderweitigen Ersatz besteht in diesen Fällen nicht.
Die Mitwirkung der Gewinner:innen ist Voraussetzung für die Durchführung der Reise. Kommt diese ihren notwendigen Mitwirkungspflichten (z. B. Bereitstellung von Reisedokumenten, Einhaltung von Fristen, Teilnahme an erforderlicher Kommunikation) nicht nach, verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Ein Ersatzanspruch ist in diesem Fall ausgeschlossen.
19. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.