Welche Besonderheiten müssen Social Entrepreneurs beachten?

Zuallererst sind Social Entrepreneure Unternehmerinnen und Unternehmer. Daher gelten für sie grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen wie für andere Entrepreneure auch. Durch die besondere Zielsetzung ergeben sich aber an einigen Stellen Besonderheiten, die sie beachten sollten:

D I E    I N H A L T E:

  1. Rechtsformen
  2. Gemeinnützigkeit
  3. Erfolgsmessung
  4. Zielgruppen
  5. Einnahmequellen
  6. Nachhaltigkeit.

Rechtsformen

Für Social Entrepreneure sind alle Rechtsformen möglich, die auch für gewinnorientierte Unternehmen in Frage kommen. Die Wahl der Rechtsform spielt bei Sozialunternehmen insbesondere hinsichtlich der Steuerbegünstigungen eine bedeutende Rolle. Steuerbegünstigungen werden in der Regel nur Körperschaften, Personenvereinigungen, Genossenschaften oder Stiftungen gewährt, also GmbH, UG, AG, Verein und Stiftung.

Häufige Formen sind Genossenschaften und die für gemeinnützige Organisationen geeigneten (g)GmbH, (g)UG. Einige Social Entrepreneure sind auch in Vereinen organisiert.

Neben der passenden Rechtsform sind bei Sozialunternehmen auch die Punkte Mitbestimmung, Transparenz und Nachhaltigkeit zu betrachten, um die Glaubwürdigkeit des Unternehmens zu untermauern.

Für wen ist welche Rechtsform am besten geeignet?

Die GmbH ist auf die Beteiligung weniger Personen angelegt und bietet sich an, wenn nur ein kleiner, aber stabiler Kreis von Mitgliedern existiert und diese auch Kapitaleinlagen für den gemeinnützigen Zweck leisten wollen.

Die UG ist eine spezielle Ausprägung der GmbH. Daher gilt auch for sie, dass sie sich insbesondere für einen beständigen Kreis von Mitgliedern anbietet.

Aufgrund der im Vergleich zur GmbH geringfügigen Anforderung an das Stammkapital sowie der regelmäßig eingeschränkten Veröffentlichungspflicht, erscheint die Rechtsform der UG gegenüber der GmbH vorteilhafter.

Dazu kommt, dass im Vergleich zu einem Verein bei der Gründung einer UG nur eine Person erforderlich ist.

Die Rechtsform der Aktiengesellschaft bietet sich an

  • bei einer hohen Mitgliederzahl, die sich nicht an der Geschäftsführung beteiligen will,
  • wenn Kapital gesammelt werden soll und
  • mit einer hohen Fluktuation des Mitgliederbestands zu rechnen ist.

Dennoch ist sie für Sozialunternehmen eher unattraktiv, weil den Mitgliedern eine Kapitalbeteiligung abverlangt wird. Beim Verein beispielsweise könnten die Mitglieder diesen Betrag steuermindernd als freiwillige Spende leisten.

Der Verein ist die geeignete Rechtsform für eine Vielzahl von Beteiligten, die durch mehr oder weniger aktiv mitwirkende Mitglieder einen gemeinsamen Zweck verfolgen.

Im Gegensatz zu einer UG und einer GmbH ist bei einem Verein der Eintritt und das Ausscheiden von Mitgliedern nahezu unproblematisch möglich, da er von seiner Konzeption her auf den Wechsel des Mitgliederbestandes angelegt ist.

Die Stiftung ist dann die bevorzugte Rechtsform, wenn der verfolgte gemeinnützige Zweck auf Dauer Bestand haben soll. Gegenüber den anderen Rechtsformen weist die Stiftung die höchste Bestandsgarantie auf.

Genossenschaften stehen in der Tradition der Genossenschaften und betonen den Solidar- bzw. Selbsthilfeaspekt.

Die Genossenschaft ist der Förderung der Interessen ihrer Mitglieder verpflichtet. Sie ist eine demokratische Rechtsform, bei der in der Regel gilt: one man one vote – unabhängig von der Höhe der Kapitaleinlage. Ein- und Austritt sind unkompliziert möglich und Mitglieder haften nur mit ihrer Kapitalbeteiligung, die sie nach ihrem Austritt zurückbekommen. Das wirtschaftliche Risiko ist also überschaubar.

Die Rechtsform Genossenschaft eignet sich branchenübergreifend dort, wo eine kooperative Zusammenarbeit zur Erreichung der gemeinsamen Ziele der Mitglieder angestrebt wird. Zum Beispiel, wenn Nachbarn im Rahmen der Energiewende gemeinschaftlich ein Windrad oder eine Photovoltaikanlage errichten und betreiben wollen.

Gemeinnützigkeit

Ein guter und häufig genutzter Weg für Social Entrepreneure ist es, ein gemeinnütziges Unternehmen anzumelden. Die Gemeinnützigkeit hat vor allem steuerliche Vorteile: Wer gemeinnützig agiert, wird teilweise oder ganz von der Ertrags- und Vermögenssteuer befreit. Hier geht es also um bares Geld, das den Gründern zusätzlich zur Verfügung steht, sofern ihr Unternehmen/ihr Verein als gemeinnützig anerkannt wird. Außerdem können nur gemeinnützige Organisationen Spenden annehmen und diese bescheinigen. Bei Gemeinnützigkeit entfallen manche staatlichen Gebühren wie z.B. für die Eintragung ins Vereinsregister. Auch einige Zuschüsse oder öffentliche Fördermittel sind an die Gemeinnützigkeit einer Organisation gebunden und werden nur solchen gewährt.

Gerade für Social Entrepreneure, deren Fokus nicht primär auf Gewinnerzielung liegt, sprechen also viele gute Gründe für die Gemeinnützigkeit

Sind Sozialunternehmen, die einen gesellschaftlichen Nutzen bringen nicht automatisch gemeinnützig? Nein, nicht ganz. Die Gemeinnützigkeit unterliegt gesetzlichen Vorgaben und Bedingungen und muss vom zuständigen Finanzamt anerkannt werden.

Exkurs: Wie werde ich als gemeinnützig anerkannt?

1. Verfolgung gemeinnütziger Zwecke
Dazu muss zunächst klar sein, dass die Organisation gemeinnützige Zwecke verfolgt. Was als gemeinnützig gilt, ist in §52 der Abgabeordnung (AO) definiert. Beispielsweise kann das Unternehmen zur Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, Förderung der kulturellen Verständigung etc. dienen. Die ausführliche Auflistung findet ihr unter gesetze-im-internet.de
In §53 und §54 AO sind außerdem noch mildtätige und kirchliche Zwecke definiert, die auch für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit gelten. Mildtätig sind Zwecke gem. § 53 AO dann, wenn mit der Tätigkeit hilfsbedürftige Menschen unterstützt werden. Die Hilfsbedürftigkeit kann im körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand der Menschen begründet liegen und wenn sie aus finanziellen Gründen Unterstützung benötigen.

2. Selbstlose Förderung des gemeinnützigen Zwecks
Ein weiterer Punkt für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist der Umgang mit erwirtschafteten Gewinnen. Eine Körperschaft verfolgt dann gemeinnützige Zwecke, wenn die Allgemeinheit auf geistigem, sittlichem oder materiellem Gebiet selbstlos gefördert wird. Selbstlosigkeit ist also das Stichwort. Was ist damit gemeint?
Eine Körperschaft bzw. eine Organisation ist selbstlos tätig, wenn sie nicht in erster Linie einem eigenen Erwerbsstreben nachgeht, sprich Gewinne für die eigene Tasche erwirtschaftet. Sie darf sich demnach nicht überwiegend wirtschaftlich betätigen, sondern muss vorrangig ihre satzungsmäßigen ideellen Zwecke verfolgen. Vorrangig heißt: Die erwirtschafteten Gelder sollen nicht der Bereicherung der Gesellschafter dienen, sondern müssen zur Erfüllung des Zweckes eingesetzt werden.

3. Satzung
Die Satzung dient dem Finanzamt als Entscheidungsgrundlage für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Sie ist Grundvoraussetzung für die Gründung von Vereinen, muss aber auch für eine gGmbH vorliegen. Eine Satzung kann man unter anderem als rechtlich bindende Formulierung des Mission-Statements verstehen – in ihr werden die Unternehmenszwecke und –ziele, sowie die Beitrags- bzw. Kapitaleinlagen und die Stimmrechte der Mitglieder/Gesellschafter, Verwendung der Gelder etc. erklärt und geregelt.
Eine Muster-Vorlage für eine Satzung findet ihr auf Gründerküche.
Bevor man den offiziellen Antrag beim Finanzamt einreicht, empfiehlt es sich, die Satzung vorab vom Finanzamt auf Zulässigkeit prüfen zu lassen. Diese Prüfung übernimmt das Finanzamt kostenlos.
Für eine Gemeinnützigkeit kommen generell folgende Organisationsformen in Frage:

Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, UG)

  • Eingetragene und nicht eingetragene Vereine
  • Rechtsfähige und nicht rechtsfähige Stiftungen
  • Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (z.B. kommunaler Kindergarten)

Für den Antrag beim Finanzamt werden dann die Satzung und der Eintrag ins Gründungsregister angegeben. Wenn das Finanzamt die Gemeinnützigkeit anerkennt, erstellt es gegebenenfalls einen Freistellungsbescheid, der das Unternehmen von der Körperschaftssteuer befreit.
Spätestens alle drei Jahre überprüft das Finanzamt die Freistellung und fordert entsprechend einen Bericht über die Höhe und Verwendung der Einkünfte.

Messbarkeit

Die Wertschöpfung in einem Sozialunternehmen richtet sich nicht primär nach betriebswirtschaftlichen Kennzahlen, sondern muss auch durch andere Werte gemessen werden: den Social Impact. Dies ist gleichzeitig die große Herausforderung, der sich Social Entrepreneure gegenüber sehen: Wie lässt sich der Erfolg messen? Diese Frage gilt es für jedes Sozialunternehmen zu klären. Zur regelmäßigen Überprüfung, ob die vorgenommenen Ziele erreicht wurden, braucht es einen Richtwert. Nur dadurch lassen sich Maßnahmen letztlich auf ihre Eignung prüfen und weiterentwickeln.

Auch die meisten Geldgeber wollen einen nachweisbaren Nutzen durch ihre Investition erzielen. Daher muss ein Social Entrepreneur auch seinen Investoren überprüfbare Zahlen vorlegen können, die er mit seinem Unternehmen erreichen will. Welche Zahlen und Werte das sind oder sein können, ist nicht vorgeschrieben und hängt stark von der umgesetzten Idee und dem zu erreichenden Ziel ab. Die Richtwerte und zu erreichenden Ziele muss jeder Social Entrepreneur selbst festlegen. Im Sinne der Zielplanung und –erreichung ist es wichtig, sich realistische Vorstellungen zu machen, was man schaffen kann und sich kurz-, mittel- und langfristige Ziele zu setzen.

Zum Beispiel: Wenn ein Sozialunternehmen das Ziel hat, indische Slumbewohner mit eigenen Toiletten auszustatten, um die hygienischen Bedingungen zu verbessern, dann kann es seinen Erfolg z.B. durch die Anzahl der installierten Toiletten pro Jahr messen. Es kann aber auch anführen, um wie viel sich die Zahl der Todesfälle durch Durchfallerkrankungen reduziert hat.

Zielgruppen

Für Social Entrepreneure ist das beim Verfassen ihres Businessplans nicht immer ganz leicht: Wer ist eigentlich die Zielgruppe? Häufig richten sich die Angebote von Social Entrepreneuren an mehrere Gruppen gleichzeitig. Diese gilt es zu benennen und ihre jeweiligen Bedürfnisse zu unterscheiden.

Da sind zum einen diejenigen, die direkt von eurem Angebot profitieren – eure Nutzer. Also diejenigen, für die ihr euch engagiert, um ihre Lebensbedingungen zu verbessern oder deren Probleme ihr konkret lösen wollt. Das sind aber nicht zwangsläufig auch eure zahlenden Kunden. Dieses Auseinanderfallen von Kunde und Nutzer ist beispielsweise bei der Planung von Werbung und Vertrieb unbedingt zu beachten.

Im Fall von TOMS sind die Nutzer zum Beispiel die Kinder in Entwicklungsländern, die ein Paar Schuhe geschenkt bekommen. Die eigentlichen Kunden sind aber diejenigen, die sich in den Industrieländern ein Paar TOMS Schuhe kaufen und mit diesem Kauf das zweite Paar für Hilfsbedürftige finanzieren.

Nicht immer sind diese beiden Gruppen klar voneinander zu unterscheiden, auch Mischformen sind möglich. Und dann gibt es gegebenenfalls noch eine weitere Gruppe, nämlich die „Profiteure“ eurer Idee im erweiterten Sinn. Dazu könnt ihr euch fragen: Wer hat außer eurer direkten Zielgruppe einen Nutzen davon, dass ihr deren Problem löst?

Das können je nach Geschäftsmodell sehr unterschiedliche Akteure sein. In Frage kommen zum Beispiel lokale Unternehmen in Entwicklungsländern, die durch eure Bemühungen im Kampf gegen Analphabetismus mehr und besser geschulte Arbeitskräfte bekommen. Oder auch eine Kommune und staatliche Organisationen in einer wenig besiedelten Region, in der ihr durch euer Geschäftsmodell spannende Arbeits- und Ausbildungsplätze schafft und damit den Wegzug der Jugendlichen reduziert. Aber auch Unternehmen, Stiftungen und Privatpersonen, die sich durch die Unterstützung des Social Entrepreneurs ein soziales Image erarbeiten oder ein gutes Gewissen erlangen, können Profiteure sein.

Es lohnt sich, diesen Punkt genau zu prüfen. Denn die potentiellen Profiteure von eurer Idee sind auch eure potentiellen Geldgeber! Wenn ihr eine Anschubfinanzierung oder längerfristige Unterstützung braucht, lohnt es sich, die weiterreichenden Nutznießer eurer Idee als Förderer anzusprechen. Diese können euch gegebenenfalls mit finanziellen, personellen oder strukturellen Ressourcen unterstützen.

Es ist wichtig, die verschiedenen Zielgruppen im Blick zu haben, da sie unterschiedliche Bedürfnisse haben, die ihr in eurer Umsetzung und vor allem eurem Marketing beachten müsst! Es kann sein, dass ihr für die unterschiedlichen Gruppen sehr unterschiedliche Kommunikationsstrategien wählen müsst!

Aufgabe Aufgabe: Zielgruppen

Wähle zunächst eine Option durch einen Klick aus und klicke anschließend auf die richtige Lücke

  • im erweiterten Sinne profitieren
  • Nutzer
  • Zielgruppen
  • die gleichen Regeln
  • zahlenden Kunden

Für ein Social Start-up gelten grundsätzlich wie für andere GründerInnen. Besondere Aufmerksamkeit müssen sie aber auf die Definition ihrer richten. Denn häufig richtet sich ihr Angebot an sehr unterschiedliche Akteure. Die sind diejenigen, die direkt von dem Angebot profitieren. Diese sind aber nicht immer auch die . Häufig gibt es auch Akteure, die . Diese können Social Entrepreneure mit finanziellen, personellen und strukturellen Ressourcen unterstützen.

Einnahmequellen

Für Social Entrepreneure kommen je nach Rechtsform und Reifegrad des Unternehmens zusätzliche Einnahmequellen in Frage. Das Ziel eines Social Enterprise ist es, grundsätzlich autark, also eigenständig und unabhängig, agieren zu können und aus sich selbst heraus finanziell tragfähig zu sein. Das ist aber nicht immer uneingeschränkt möglich, vor allem wenn sich das Unternehmen noch am Anfang seiner Tätigkeit befindet oder auf einem geschlossenen Markt agiert. Eine zusätzliche Finanzierung durch Geldgeber kann dann notwendig sein.

In Frage kommt zum Beispiel Crowdfunding, um die erste Entwicklung anzuschieben. Fairphone hat zum Beispiel die Entwicklung des ersten Modells durch Vorbestellungen der Kunden mitfinanziert.

Auch Spenden oder Förderprogramme von Stiftungen sind mögliche Optionen, genauso wie die Unterstützung durch öffentliche Fördermittel aus staatlichen Töpfen wie z.B. dem Europäischen Sozialfond. Solche Zuschüsse werden meist von den zuständigen Bundes- oder Landesministerien vergeben.

Dazu gibt es zwei klassische Wege:

  1. Die Ministerien schreiben ein konkretes Projekt aus, für dessen Umsetzung sie Dienstleister suchen. Auf diese sogenannten „Ausschreibungen“ kann man sich als Unternehmen bewerben und wird bei Bewilligung zum Dienstleister für das Ministerium. Dann bekommt man Geld für die Umsetzung des Projektes. Nachteil: Die Projekte werden vom Ministerium inhaltlich und auch strukturell vorgegeben, man ist in der Umsetzung weisungsgebunden und muss Rechenschaft über seine Arbeit ablegen. Man kann also nicht einfach das machen, was man selbst möchte. Das ausgeschriebene Projekt muss also sehr gut zu euren eigenen Zielen passen, denn euer eigener Gestaltungsspielraum ist relativ gering.
  2. Man stellt selbst einen Förderantrag bei einem Ministerium, das thematisch mit dem eigenen Unternehmensziel betraut ist. Hier bestimmt der Antragsteller über den Inhalt des Projektes. In dem Antrag wird ausführlich dargelegt, was man vorhat, welches übergeordnete Ziel man verfolgt und welche Mittel man konkret benötigt. Dazu muss man auch glaubwürdig begründen, warum der gewählte Weg für die Erreichung des übergeordneten Ziels sinnvoll ist. Ob dieses Projekt förderungswürdig ist, entscheidet dann die jeweilige Stelle am Ministerium.

Die konkreten Vorgaben für einen Förderantrag können sich je nach Förderstelle unterscheiden – die entsprechenden Vorlagen kann man erfragen oder online finden. Wer aber schon einen ausführlichen Businessplan geschrieben hat, ist für einen Förderantrag bestens gewappnet!

Die oben beschriebenen Förderanträge werden auch von Stiftungen gefordert. Genauso wie verschiedene Ministerien verfolgen auch Stiftungen unterschiedliche Förderziele, je nach Zweck und Ziel der Einrichtung.

Es lohnt sich also, für das eigene Vorhaben thematisch passende Stiftungen und Ministerien zu recherchieren und sich über deren Förderangebote zu informieren!

Erste Anlaufstelle können die sogenannten Social Impact Labs sein, die eine Plattform für Social Entrepreneure, Freelancer und Unternehmen rund um das Thema Social Entrepreneurship bieten, oder auch Reflecta, das "Ökosystem für Zukunfstgestalter:innen": Die Plattform zur Vernetzung von Social Entrepreneur:innen wurde von unserer JG-Jurorin Daniela Mahr gegründet.

Nachhaltigkeit

Es sollte selbstverständlich sein, dass jedes Unternehmen die Auswirkungen seiner Handlungen (ökologisch, ökonomisch und sozial) reflektiert und seine Prozesse so gestaltet, dass negative Folgen für Umwelt, Gesellschaft und das Unternehmen selbst (ob beabsichtigt oder nicht) heute und in Zukunft möglichst unterbleiben. Das gilt natürlich auch und vor allem für Social Entrepreneure, die in dieser Frage besonders unter Beobachtung ihrer häufig idealistischen Kunden und anderer Zielgruppen stehen. Wer im Kern seiner Geschäftsidee einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten will, wird auch eher zur Rechenschaft gezogen, wenn er sich nicht nachhaltig verhält.
Für Social Entrepreneure ist es besonders wichtig, sich Gedanken zu ihrer ökonomischen Nachhaltigkeit zu machen, damit die ganze Mühe nicht ins Leere läuft oder nach kurzer Zeit wieder verpufft. Bei eurer Planung und Kommunikation ist daher zu beachten, wie ihr die langfristige Wirkung eurer Geschäftsidee sichern könnt. Dazu solltet ihr stetig den Erfolg bzw. die Wirkung eurer Maßnahmen prüfen und reflektieren, welche Anpassungen notwendig sein könnten, um diese noch zu verbessern und langfristig zu sichern.
Das betrifft natürlich auch eure finanzielle Absicherung: Ihr solltet entsprechende Geldquellen prüfen und gegebenenfalls einbeziehen, die eure Tragfähigkeit dauerhaft sichern. Denn ein Unternehmen ohne Geld kann keine dauerhafte Wirkung entfalten!

Erläuterung für unten stehende Aufgabe:

Das von Sina Trinkwalder gegründeten Unternehmen manomama stellt Kleidung und andere Textilprodukte aus möglichst regionalen und ökologisch produzierten Ressourcen her. Ein zentraler Punkt des Unternehmenskonzepts ist die Personalpolitik: Bei manomama werden ausschließlich Mitarbeiter beschäftigt, die auf dem ersten Arbeitsmarkt als "Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen" geführt werden.

Überlege dir anhand des Fallbeispiels manomama, wer zu den Zielgruppen des Unternehmens gehört und mit welchen Kennzahlen manomama seinen Erfolg messen könnte. Unternehmensinformationen gibt es auf der externen Seite manomama.

Aufgabe Aufgabe: Zielgruppen im Blick haben! Kennzahlen definieren!

Hier kannst du deine Lösung eintragen und nach dem Klick auf "Lösen" mit der Musterlösung vergleichen