Wer ist teilnahmeberechtigt?
Die Teilnahme an "Jugend gründet" steht grundsätzlich allen interessierten Mitspielerinnen und Mitspielern offen. Die Teilnahme kann als Einzelspieler oder in Teams bis zu sechs Teilnehmern erfolgen. Gewinnberechtigt sind Jugendliche ab Klasse 10, die noch kein Studium begonnen und ihre erste Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen haben. In der Regel sind dies Jugendliche im Alter zwischen 16 bis 21 Jahren. Eine mehrfache Teilnahme an Jugend gründet in verschiedenen Wettbewerbsjahren ist möglich.
Kopieren von Ideen
Geschäftsideen aus vergangenen Wettbewerbsjahren dürfen nicht übernommen und kopiert werden. Aus den abgegebenen Businessplänen muss die Originalität ersichtlich sein. Auch bei Weiterentwicklungen bzw. Abänderungen von Businessplänen, die am Wettbewerb „Jugend gründet“ bereits teilgenommen haben, muss die neue Idee, der neue Nutzen bzw. die Originalität hervorgehen. Die Spielleitung als oberste Leitungs- und Entscheidungsinstanz behält sich das Recht vor, bei Verdacht der Wiederverwendung bzw. der Kopie den Businessplan von der Bewertung und das Team vom Wettbewerb auszuschließen.
Preise und Prämien sind freiwillig gewährte Anerkennungen
Die ausgelobten Preise sind die Anerkennung für die erbrachten Leistungen seitens der Teilnehmer. Die Preise werden freiwillig und freibleibend zur Verfügung gestellt. Ein juristisch relevanter Anspruch auf Gewährung wird von den Teilnehmern nicht erworben. Es obliegt der Spielleitung, je nach Wettbewerbsverlauf, die Sieger festzustellen. Die angekündigten Preise können danach in vollem oder nur teilweisem Umfang gewährt werden. Ebenso können die angekündigten Preise ausgetauscht werden. Der Rechtsweg ist in jedem Falle ausgeschlossen.
Startberechtigung beim Zwischenfinale und Finale
Sowohl zum Zwischenfinale als auch zum Finale können pro Schule maximal 2 Teams zugelassen werden. Erfüllen mehr als 2 Teams einer Schule die Voraussetzungen zur Teilnahme an den Veranstaltungen, so werden die beiden besten Teams der Schule eingeladen.
Reisekosten Zwischenfinale und Finale
Für die Präsenzveranstaltungen Zwischenfinale und Finale werden die Kosten für die Unterbringung und die Anreise mit der Bahn innerhalb der Bundesrepublik Deutschland übernommen. Die Bahntickets und die Unterbringung werden von „Jugend gründet“ organisiert und den Teams zur Verfügung gestellt. Abweichende Anreisekosten (z.B. mit dem PKW) können nicht übernommen werden. Die Übernahme der Kosten für die Anreise ausländischer Teams nach Deutschland kann nicht garantiert werden. „Jugend gründet“ bemüht sich in diesen Fällen um geeignete Sponsoren.
Die Spielleitung ist oberste Leitungs- und Entscheidungsinstanz
Sie leitet den Wettbewerb und trifft alle Entscheidungen bei auftretenden Fragen, Unklarheiten und Problemen. Sie hat alle zur Fortführung des Wettbewerbs notwendigen Befugnisse. Sie beschließt auch über notwendige Korrekturen bis hin zur Annullierung von Entscheidungen der Teams. Sie ist zu keinerlei Rechtfertigung oder Beweisführung verpflichtet. Die Spielleitung besitzt das Recht auf Weitergabe und Veröffentlichung der von den Teilnehmern im Rahmen des Wettbewerbs „Jugend gründet“ erstellten Ideen, Auszüge aus den Businessplänen sowie aller Materialien (Präsentationen, Berichte, Zeichnungen, etc.).
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.






